Sanierungsfähigkeit: Kann das Unternehmen saniert werden?

Im zweiten Schritt soll im Gutachten ermittelt werden, ob das sanierungsbedürftige Unternehmen in angemessener Zeit sanierungsfähig ist und welche Bedingungen für eine nachhaltige Sanierung erfüllt werden müssen. Die besondere Anforderung an ein IDW S6-Gutachten, zu ermitteln, ob Ihr Unternehmen fortführungsfähig ist, bedeutet, eine Aussage darüber zu treffen, ob Ihr Unternehmen während eines Prognosezeitraums von mindestens 18 Monaten sicher durchfinanziert ist. Eine verbindliche Aussage hierüber zu treffen, ist eine besondere gutachterliche Herausforderung. Gutachter müssen ihren Auftraggebern und den Kapitalgebern gegenüber oft sogar nachweisen, dass sie gegen Fehleinschätzungen hinreichend hoch versichert sind.

Sehen Sie sich die zur Fortführung getroffene Aussage des Erstellers deshalb genau auf ihre Verbindlichkeit hin an. In diesen wenigen Sätzen eines oft 100 Seiten umfassenden Gutachtens liegt sein Nutzen. Bleibt diese zentrale Aussage schwammig, werden Sie voraussichtlich trotz eines sorgfältig ausgearbeiteten Sanierungskonzeptes keine Sanierungsfinanzierung erhalten.

Aus der ausgewogenen Behandlung dieser Aspekte wird im Gutachten ein „Leitbild des sanierten Unternehmens“ abgeleitet. In diesem Leitbild wird das sanierte Unternehmen beschrieben. Das Leitbild muss zu erkennen geben, dass das Unternehmen nachhaltig saniert ist. Das ist dann gegeben, wenn alle Krisenursachen beseitigt sind, das Unternehmen eine langfristige branchenübliche Rendite erwirtschaftet und über eine hinreichende Eigenkapitalquote verfügt.

Den Weg zu diesem Zielzustand soll ein ganzheitlich angelegtes Sanierungskonzept beschreiben, das in einen integrierten Businessplan für die Sanierungsphase mündet. Es wird also eine monatliche Darstellung der Plan-Gewinn- und Verlustrechnung erwartet, die in eine Bilanzentwicklung und eine Liquiditätsentwicklung fließt. In diesen Businessplan müssen alle Annahmen und Bedingungen einfließen, die im Sanierungskonzept getroffen wurden.

Sanierungsfähige Unternehmen sind für ihr wirtschaftliches Umfeld, insbesondere für ihre Gesellschafter, nicht unbedingt sanierungswürdig.

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