Es ist immer möglich, individuelle Vereinbarungen mit Mitarbeitern zu treffen, wenn Personal abgebaut werden muss. Durch gezielte individuelle Vereinbarungen kann die Belegschaft sozialverträglich reduziert werden. Sprechen Sie zunächst Mitarbeiter in rentennahen Jahrgängen auf eine Möglichkeit an, das Arbeitsverhältnis vorzeitig zu beenden und bis zum Renteneintrittsalter einen Ausgleich zum Arbeitslosengeld zu zahlen. Sprechen Sie dann auch Mitarbeiter gezielt auf eine individuelle Vereinbarung zur Aufhebung der Arbeitsverträge an, von denen Sie annehmen, dass sie gut vermittelbar und relativ unabhängig sind. Solche individuellen Regelungen können relativ „geräuschlos“ umgesetzt werden.
Darüber hinaus können Sie der gesamten Belegschaft Angebote zur Aufhebung von Arbeitsverträgen machen. Allerdings ist Ihre Absicht, Personal abzubauen, dann im Unternehmen und bald auch im Unternehmensumfeld bekannt, und Sie haben nicht mehr die freie Auswahl. Es werden sich gut vermittelbare Mitarbeiter bei Ihnen melden, auf die Sie eigentlich nicht verzichten möchten. Ganz entscheidend ist der feinfühlige Umgang mit einer solchen Maßnahme, die auch zu einem sozialverträglichen Personalabbau beiträgt. Wenn zu erwarten ist, dass sich nur wenige Mitarbeiter melden, kann eine so genannte „Sprinter-Prämie“ ausgeschrieben werden, die den ersten x Mitarbeitern, die das Angebot annehmen, zusätzlich überwiesen wird.
In jedem Fall binden Sie Ihre Mitarbeitervertretung in solche Maßnahmen von Beginn an ein. Erläutern Sie Ihrer Mitarbeitervertretung die Notwendigkeit und gehen Sie offen mit Ihren Absichten um. Sofern Ihr Unternehmen keinen formalen Betriebsrat haben sollte, lassen Sie einen Mitarbeiterausschuss bilden, mit dem Sie diese Maßnahmen besprechen. Eine Einbindung der Mitarbeiter hilft allen Beteiligten. In der Regel werden Entscheidungen auch besser, wenn verschiedene Perspektiven einfließen. Nutzen Sie die gute Schulung von Betriebsräten. Sie werden, wenn Sie konstruktiv mit Ihrem BR zusammenarbeiten, davon profitieren.
Individualvereinbarungen können zur Gestaltung einer später womöglich notwendigen Sozialauswahl beitragen. Auch solche Themen können Sie mit Ihrer Arbeitnehmervertretung besprechen.
Neben Individualvereinbarungen kommen natürlich auch Vertragskündigungen infrage.