Wenn der Verkaufsentschluss des Unternehmers oder der Gesellschafter getroffen und eine angemessene Vorbereitung des Unternehmens auf einen Verkauf erfolgt ist, kann der eigentliche Verkaufsprozess beginnen. Eine nicht triviale Frage ist die danach, was konkret verkauft werden soll. Steht das gesamte Unternehmen zum Verkauf? Ist es nur der Geschäftsbetrieb oder sind es sogar nur Teile davon? Sollen Rechte verkauft werden, etwa Schutzrechte, Lizenzen oder Verträge? Soll eine gewerblich genutzte Immobilie mitverkauft werden? Die Antworten auf diese Fragen legen nahe, ob sich ein Share Deal oder ein Asset Deal für die Transaktion anbietet.
Was ist ein Share Deal?
Ein Share Deal liegt dann vor, wenn Sie Rechte an Gesellschaftsanteilen verkaufen möchten. Der Käufer übernimmt dann alle Rechte und Pflichten, die mit den übertragenen Anteilen verbunden sind. Mit dem Zeitpunkt der Übernahme der Anteile haftet er für alles, was mit dem Unternehmen verbunden ist und muss sich deshalb vor dem Kauf gründlich über Ihr Unternehmen informieren. Seine Due Diligence wird umfassend sein, um nicht nach dem Kauf „die Katze im Sack“ zu finden. Um sich abzusichern wird der Käufer von Ihnen auch umfassende Garantien verlangen. Das ist so üblich.
Aber auch ein Share Deal kann dem Käufer Vorteile ermöglichen. Wenn er beispielsweise eine Immobilie im Zusammenhang mit einem Share Deal erwirbt, kann das dazu führen, dass er keine Grunderwerbssteuer zahlen muss, zu deren Zahlung er verpflichtet wäre, wenn er die Immobilie in einem Asset Deal erwerben würde. Der Käufer würde Unternehmensanteile erwerben, keine Immobilie. Dass das Unternehmen zufällig eine Immobilie in der Bilanz hält, ist steuerlich irrelevant. Dabei darf der Käufer selbst höchstens 94,9% der Unternehmensanteile erwerben. Für die Kontrolle über 100% braucht er einen stillen Teilhaber, der mindestens 5,1% der Anteile erwirbt. Hier können nur Gestaltungshinweise gegeben werden, aber keine belastbare steuerfachliche Beratung.
Was ist ein Asset Deal?
Mit einem Asset Deal erwirbt der Käufer definierte Vermögensgegenstände, ein Geschäftsfeld, Verträge oder Rechte an Geschäften etc. Alles, was nicht explizit aufgelistet wird, kauft er nicht und verbleibt bei Ihnen. Für den Käufer ist das eine Möglichkeit, auszuschließen, dass er „Leichen im Keller“ kauft. Die Prüfung im Zuge einer Due Diligence kann einfacher gehalten werden als bei einem Share Deal.
Beispiel: Der Käufer eines produzierenden Unternehmens erwirbt die Gesellschaftsanteile in einem Share Deal. Nach dem Kaufabschluss stellt sich heraus, dass eine vor dem Zeitpunkt der Transaktion im Unternehmen eingegangene Kundenreklamation nun berechtigte Ersatzansprüche eines Kunden auslöst. Der Käufer muss diese Ansprüche dann erfüllen – es sei denn, er hätte im Kaufvertrag entsprechende Garantien des Verkäufers aufgenommen, dass keine Reklamationen vorliegen würden. In diesem Fall könnte er den Verkäufer für Nachteile in Anspruch nehmen.
Vorteile eines Share Deals
Mit einem Share Deal werden alle Vermögensgegenstände und alle Rechte und Pflichten an den Käufer übertragen. Mit einem Share Deal können Käufer sicher sein, dass sie wirklich alle geschäftsrelevanten Verträge und Vermögensgegenstände übernehmen.
Kaufinteressenten werden sich bei einem Share Deal allerding eingehend über Altlasten, über belastete Böden, über Verträge und über eventuelle Rechtsstreitigkeiten informieren und vom Verkäufer entsprechende Garantien fordern. Wenn Sie als Verkäufer ein reines Gewissen haben, wird der Share Deal für Sie ein sauberer Schnitt sein. Sie treten mit der Vertragsvereinbarung (signing) nämlich alle Rechte und Pflichten, die mit dem Eigentum an den Unternehmensanteilen verbunden sind, an den Käufer ab.
Nachteile eines Share Deals
Käufer übernehmen bei einem Share Deal die Rechte an den Anteilen einer Gesellschaft. Damit treten Käufer in die volle Verantwortung für die erworbenen Gesellschaft ein. Sind nicht alle Risiken, die mit der gekauften Gesellschaft verbunden sind, im Zuge einer Due Diligence erfasst und im Kaufvertrag entsprechende Garantien vereinbart worden, tritt der Käufer für alle Schäden, die sich aus diesen Risiken ergeben können, ein.
Vorteile eines Asset Deals
Käufer mögen versuchen, einen Asset Deal mit Verkäufern zu schließen, wenn sie „cherry-picking“ betreiben möchten. Das bedeutet, dass die Vermögenswerte, Verträge, Mitarbeiter, Maschinen etc., die den Käufer nicht interessieren, beim Verkäufer verbleiben. Für diese „Restposten“, die Verkäufer nicht abtreten können, müssen Verkäufer sinnvolle Verwendungen finden.
Ein weiterer Vorteil eines Asset Deals kann darin bestehen, dass Käufer die erworbenen Vermögenswerte steuerlich abschreiben können.
Nachteile eines Asset Deals
Zwar gestaltet sich die Due Diligence bei einem Asset Deal einfacher, dafür kann die Umsetzung eines Asset Deals komplizierter sein als die eines Share Deals. Während bei einem Share Deal der Käufer in alle Rechte und Pflichten des Verkäufers eintritt, müssen bei einem Asset Deal alle Vertragspartner zustimmen, wenn bestimmte Verträge übertragen werden sollen. Während ein Share Deal in einem Vertrag vereinbart werden kann, erfordert ein Asset Deal unter Umständen die Prüfung und Neuausführung vieler einzelner Verträge.
Vorgehensweise und nächste Schritte
Zu empfehlen ist eine frühzeitige Einbindung eines M&A-erfahrenen Steuerberaters. Jedenfalls scheint das Share Deal-Modell gerade bei Immobilienkonzernen auf Gefallen zu treffen.
Wenn Sie als Verkäufer zusammen mit Ihrem Steuerberater die Präferenz für einen Share Deal oder einen Asset Deal herausgearbeitet haben, sollten Sie eine Unternehmensbewertung durchführen lassen, um einen realistischen Preiskorridor zu definieren.