Für eine Standortzusammenlegung spricht die mögliche Verschmelzung von Verwaltungsaufgaben, einhergehend mit einem Stellenabbau im Overhead. Diese Möglichkeit besteht aber auch in vielen betrieblichen Funktionen, ohne dass die Fertigungsstandorte zusammengelegt werden. Beispielsweise können Funktionen wie Einkauf, Personalverwaltung, Controlling, Finanzbuchhaltung zentral ausgeführt werden.
Eine Standortzusammenlegung kann auch operative Skalenvorteile ermöglichen. Das kann dann der Fall sein, wenn an den zusammenzuführenden Standorten gleiche oder ähnliche Produkte mit gleichen oder ähnlichen Fertigungsverfahren produziert werden. In solchen Fällen können mehr Maschinen, die an einem Standort gebündelt werden, zu einer höheren Flexibilität führen. Maschinen können länger „mit einem Format“ fahren und die Anzahl von Umrüstvorgängen kann reduziert werden. Dadurch erhöht sich der Anteil der produktiven Zeit an der Gesamtzeit und auch der Ausschuss verringert sich, weil mit weniger Rüstvorgängen auch weniger Anlaufausschuss anfällt. Falls die Zusammenlegung ergibt, dass Maschinen redundant sind, kann die Anzahl der Maschinen im Betrieb eventuell sogar reduziert werden. Das ermöglicht die Reduktion der gesamten Betriebsfläche und des Betriebs- und Instandhaltungsaufwandes.
Auch Personalkosten lassen sich mit einer Standortzusammenlegung senken. Voraussichtlich wird die Anzahl der Werkleiter sinken. Voraussichtlich werden weniger Schichtleiter benötigt. Vielleicht lassen sich auch in anderen Funktionen Stellen einsparen, etwa in der Fertigungsfeinsteuerung und/oder in der Beschaffungsdisposition, vielleicht auch in der Arbeitsvorbereitung und in der Disposition, sofern Aufträge durch eine Standortzusammenlegung in größeren Produktionsverbünden gefertigt werden können. Ob hier aber tatsächlich Einsparungen vorgenommen werden sollten, muss man sich im Detail ansehen. In vielen dieser Funktionen hängt das Arbeitsvolumen von der Anzahl der Vorgänge ab, die sich durch eine Standortzusammenlegung nicht unbedingt reduziert.
Das ist in der Regel in der Qualitätssicherung der Fall. Wenn nach Spezifikation jedes n-te Bauteil geprüft und dokumentiert werden muss, wird sich das durch eine Standortzusammenlegung nicht ändern. Dasselbe gilt für die Angebots- und Auftragsbearbeitung. Wenn die Unternehmensgruppe bislang so organisiert gewesen ist, dass die Angebots- und Auftragsbearbeitung standortbezogen durchgeführt worden ist, wird sich durch eine Zusammenlegung das Arbeitsvolumen nicht verändern. Personaleinsparungen sind hier deshalb kaum zu erwarten.
Vorteile einer Standortzusammenlegung sind in der Tat bezüglich einer besseren Vertretungsregelung zu erwarten.
Falls die Standorte bislang autark eingekauft haben, können sich aus einer Standortzusammenlegung auch Einkaufspreisvorteile ergeben, die sich aus größeren Jahresvolumina, aus größeren Bestelllosgrößen und aus Transportkostenvorteilen ergeben. Viele dieser Vorteile lassen sich aber auch ohne eine Standortzusammenlegung durch eine Zentralisierung der Einkaufsfunktion erschließen, falls das bislang noch nicht geschehen sein sollte.
Eine Zusammenlegung legt eine Optimierung des Materialflusses nahe. In der Regel sind Standorte organisch gewachsen, und nicht alle Maschinen sind optimal angeordnet. Diese Unzulänglichkeiten lassen sich bei einer Neukonzeption eines Standortes natürlich beseitigen.