Auf das Unternehmensrisiko wirkt sich die Größenordnung des getätigten Geschäftsvolumens aus. Größeren Unternehmen wird ein geringeres Risiko unterstellt als kleineren.
Auch die Vorhersagbarkeit der Rendite beeinflusst die Risikowahrnehmung. Je vorhersehbarer die Rendite, desto geringer ist das angenommene Risiko.
Auch eine hohe Abhängigkeit des Unternehmens von seiner Geschäftsführung, von seinen Top-Führungskräften und von wenigen wesentlichen Mitarbeitern führt zu einer höheren Risikoeinschätzung.
Je weniger diversifiziert das Unternehmen im Markt aufgestellt ist, desto höher ist das Risiko.
Bei der Frage nach der Internationalisierung des Vertriebs scheiden sich die Geister offenbar. Während manche ein internationales Geschäft bei der Risikoeinschätzung positiv anerkennen, strafen andere global vernetzte Abhängigkeiten durch eine höhere Risikozuteilung ab. Dasselbe gilt für die Einbindung in global vernetzte Lieferketten.
Eine Abhängigkeit von bestimmten Lieferanten erhöht natürlich das Risiko.
Erwirtschaftet ein Unternehmen bessere Erträge als der Durchschnitt der Branche, erhält es einen Risikoabschlag, andernfalls einen Risikozuschlag. Ähnlich verhält es sich damit, wie zyklisch das Geschäft des Unternehmens ist. Die meisten Bewerter schätzen keine Zyklizität.
Bei Unternehmen mit geringer Abhängigkeit vom technischen Fortschritt wird ein geringeres Risiko unterstellt als bei Unternehmen mit hoher Abhängigkeit vom technischen Fortschritt.
Und nicht zuletzt ist die Unternehmerpersönlichkeit ein Bonitätstreiber. Charismatische Unternehmerpersönlichkeiten mit strategischem Weitblick, die einen partizipativen Führungsstil pflegen, tragen zu einer geringeren Risikoeinschätzung bei.
Beispiel: Wenn das im vorherigen Beispiel angeführte Unternehmen doppelt so risikobehaftet ist wie der Marktdurchschnitt, beträgt das Unternehmensrisiko 9,8%.
Der Zinssatz für die Abzinsung setzt sich aus der Summe des Basisrisikos und dem Unternehmensrisiko zusammen.
Beispiel: Der anzusetzende Zinssatz zur Abzinsung künftiger Erträge beträgt für das Unternehmen aus den vorherigen Beispielen 0,1%+9,8% = 9,9%.
Mit dem festgelegten Diskontierungszinssatz werden dann die bereinigten Planerträge abgezinst.