In einer wirtschaftlich schwierigen Situation kann nach Mitteln gegriffen werden, die unter normalen Umständen außerhalb des Vorstellbaren liegen. Ein solches Mittel ist die Aufforderung von Gläubigern, als Sanierungsbeitrag des eigenen Unternehmens auf Forderungen zu verzichten. Ein solcher Schritt kann erfolgreich sein, wenn alle Gläubiger in die Finanzierung einbezogen werden. Gelingt es, die Gläubiger von einer erfolgreichen Sanierung zu überzeugen, für die ein Schuldenschnitt eine notwendige Voraussetzung ist, mögen sie diesem Schritt zustimmen. Sie setzen dann darauf, dass sie mit Ihrem Unternehmen nach der geglückten Sanierung Geschäfte machen können, die bei einer Zerschlagung des Unternehmens entfallen würden.
Ein Forderungsverzicht wirkt sich handelsrechtlich in einer erfolgswirksamen Auflösung der Verbindlichkeiten aus. Für die entfallenden Verbindlichkeiten entfallen Zins- und Tilgungsraten und der Eigenkapitalanteil steigt.
Aber Achtung: Steuerrechtlich löst ein betrieblich veranlasster Forderungsverzicht eine Steuerlast aus, weil Ihrem Betrieb durch den Forderungsverzicht steuerpflichtiger Ertrag zufließt. Wird der Verzicht als gesellschaftlich veranlasst, wird die Summe des Forderungsverzichts als steuerneutrale Kapitaleinlage gewertet. Solche Möglichkeiten sieht das Steuerrecht insbesondere für Sanierungsfälle vor. Die Zusammenhänge sind kompliziert. Lassen Sie die Umsetzung eines Forderungsverzichts deshalb im Vorfeld von einem guten Steuerberater gestalten, der erfahren in Krisenmanagement ist.