Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Form einer Kapitalgesellschaft, die sowohl als Einpersonengesellschaft als auch als Gesellschaft mit mehreren Gesellschaftern gegründet werden kann. Als Geschäftsführer können einer oder mehrere Gesellschafter fungieren; es kann aber auch ein angestellter Fremdgeschäftsführer eingesetzt werden.
Die Gesellschafter einer GmbH müssen mindestens 25 TEUR Stammkapital in ihre Gesellschaft einzahlen, die für den Gläubigerschutz zur Verfügung gestellt werden.
Die GmbH wird von der Geschäftsführung geführt, die wiederum ihre Anweisungen aus der Gesellschafterversammlung erhält und von der Gesellschafterversammlung kontrolliert wird. Hier wird die formale Trennung zwischen dem Management und dem Kapital ersichtlich. Die Geschäftsführung kann einen Beirat einsetzen, der die Geschäftsleitung mit fachlicher Kompetenz und durch seine Beziehungen unterstützen soll, aber nicht in das operative Geschäft eingreifen sollte.
Ein Nachteil von GmbHs gegenüber Aktiengesellschaften ist, dass Rechte an Unternehmensanteilen nicht so fungibel sind wie Aktien. Die Übertragung von GmbH-Anteilen auf neue Gesellschafter muss immer notariell beurkundet werden.
Die Gesellschafter einer GmbH haften lediglich mit dem eingebrachten Kapital, sind aber nicht persönlich haftbar für Schäden, die der Gesellschaft oder ihrem geschäftlichen Umfeld durch Fehlentscheidungen entstehen. Allein der Geschäftsführer haftet persönlich, aber auch nur für grob fahrlässige und vorsätzliche Verletzungen der Sorgfaltspflichten.