Es gibt Situationen, in denen Sie eine positive mittel- bis langfristige Perspektive sehen, aktuell aber auf einen Liquiditätsengpass zusteuern. In solchen Fällen brauchen Sie keine langfristige Finanzierung, sondern eine Zwischenfinanzierung.
Beispiel 1: Sie möchten Ihr Geschäft auf ein Geschäftsmodell umstellen, das mehr Rendite oder mehr Stabilität verspricht. Für die Umstellung benötigen Sie Liquidität, über die Sie nicht verfügen. Sie können aber plausibel darlegen, dass Ihr Geschäft kapitaldienstfähig ist und dass es durch die Umsetzung der Umstellung mittelfristig besser performt. Dies ist ein klassischer Fall für eine Zwischenfinanzierung.
Beispiel 2: Ein Unternehmen, das sich in einer akuten wirtschaftlichen Krise befindet, hat Ideen entwickelt, wie es diese Krise nachhaltig überwinden kann. In einem Sanierungskonzept mit positiver Fortführungsprognose legt das Unternehmen nachvollziehbar dar, wie die Ursachen für die Krise beseitigt werden können. Auch dies ist ein klassischer Fall für eine Zwischenfinanzierung.
Für eine Zwischenfinanzierung benötigen Sie in der Regel ein Sanierungskonzept mit positiver Fortführungsprognose. Wenn Sie Unternehmensberater zur Erstellung eines solchen Gutachtens engagieren, beachten Sie, dass Unternehmensberater für das Gutachten unabhängig vom Ergebnis honoriert werden. Allerdings haften sie für ihre Feststellungen. Kommt ein Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater zu dem Ergebnis, dass der Mandant dank einer Zwischenfinanzierung nachhaltig rentabel wird, und das Unternehmen dann doch scheitert, dann nimmt das finanzierende Kreditinstitut zunächst den Unternehmensberater in Haftung für sein unzutreffendes Urteil. Deshalb ist es nachvollziehbar, wenn Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater vorsichtig sind, positive Fortführungsprognosen zu stellen. Wenn sie sich für eine Fortführung aussprechen, werden sie umfassende, zu erfüllende Bedingungen für ihre Prognose in ihr Gutachten aufnehmen.
Sie sollten Ihrem Unternehmensberater jede förderliche Information zur Verfügung stellen und ihn in der Einschätzung von Markt- und Unternehmensentwicklungen engagiert unterstützen, damit er versteht, dass Ihr Geschäft vorbehaltlich der Zwischenfinanzierung prosperieren wird.
Beachten Sie, dass ein versierter Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater für ein solches Gutachten mindestens 3-4 Wochen benötigt und dass die finanzierende Bank dann, je nach Kreditvolumen und Risiko, voraussichtlich weitere 2 Wochen für eine Kreditentscheidung braucht.
Zwischenfinanzierungen können Sie durch eine mit Ihrer Geschäftsbank vereinbarte Erweiterung Ihrer Kontokorrentlinie erhalten. Grundsätzlich kann mit Ihren Lieferanten auch eine Stundung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen vereinbart werden. Daneben können Sie mit Ihrer Geschäftsbank ein Restrukturierungsdarlehen besprechen. Schließlich können Sie eine klassische wischenfinanzierung von Ihrer Hausbank erhalten.