Wenn Ihr Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage geraten ist und Sie eine Idee haben, wie Sie es wieder auf Kurs bringen können, sofern Sie eine finanzielle Unterstützung erhalten, lesen Sie bitte weiter.
Ihre Geschäftsbank bzw. Ihre Geschäftsbanken sollen Ihr Unternehmen möglichst durch eine Restrukturierung hindurch finanzieren, damit Ihnen eine nachhaltige Sanierung gelingen kann. Es ist ein schwerer Schritt für einen Unternehmer, sich und seinem geschäftlichen Umfeld einzugestehen, dass sein Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krise steckt. Die Befürchtung, dass der Misserfolg mit dem Können des Unternehmers bzw. des Führungs-Teams gleichgesetzt wird, schwingt natürlich mit. Aber genau jetzt, je früher desto besser, ist eine offene Kommunikation mit den Kapitalgebern nötig.
Kein Kapitalgeber wird weiteres finanzielles Engagement eingehen, wenn Sie nicht zeigen können, dass Ihr Unternehmen mit einer hohen Wahrscheinlichkeit wieder saniert werden kann. Um ein Restrukturierungs- bzw. Sanierungsdarlehen zu erhalten, brauchen sie ein schlüssig nachvollziehbares Sanierungsgutachten mit positiver Fortführungsprognose.
Für die Kapitalgeber besteht die Optimierungsaufgabe darin, abzuwägen, bei welchem Szenario sie finanziell besser dastehen: bei einem weiteren Finanzengagement bei gestiegenem Risiko eines Totalverlustes oder bei einem Ausstieg, der Ihr Unternehmen in eine Insolvenz führen würde, mit der Hoffnung, über die Insolvenzquote einen Teil des bisherigen Engagements zurückgezahlt zu bekommen. Die Kapitalgeber werden also Vermutungen über die Insolvenzmasse abzüglich der Verfahrenskosten anstellen und diesen Wert mit ihren Insolvenzforderungen ins Verhältnis setzen. Nehmen sie an, dass diese Quote kleiner ausfällt als die wahrscheinliche Rückzahlung des bisherigen Kreditengagements zuzüglich eines Sanierungskredits, wird die kreditgebende Bank einer Sanierung vermutlich zustimmen. Ihre Herausforderung besteht also darin, Ihre Geschäftsbank davon zu überzeugen, dass sich ein weiteres Kreditengagement bei Ihrem Unternehmen lohnt. Das hat besondere Relevanz für die Finanzierung eines Turnaround-Management und natürlich in der akuten Krise.
In der Regel bleibt es aber nicht bei der Hauptgeschäftsbank als Ansprechpartner. Vielmehr wird Ihre Geschäftsbank erwarten, dass Sie auch maßgebliche Lieferanten, Avalgeber und Kunden davon überzeugen, eigene Sanierungsanteile in Form von Nachlässen, Stundungen oder Forderungsverzicht zu leisten. Sollte Ihr Unternehmen bereits einen Antrag auf Gläubigerschutz gestellt haben, werden auch die Agentur für Arbeit und der Betriebsrat in den Kreis der Gläubiger einbezogen, insbesondere im Fall einer (drohenden) Insolvenz.
Mit einer positiven Fortführungsprognose haben Sie die Chance auf eine positive Finanzierungsentscheidung Ihrer Geschäftsbank und auf die Unterstützung wesentlicher anderer Gläubiger. Sie erhalten Liquidität unter dem Vorbehalt, dass Sie den vorgelegten Sanierungsplan einhalten. Stellen Sie sich darauf ein, dass Ihre Geschäftsbank Sie bei der Umsetzung des Sanierungsplans beobachten wird. In den meisten Fällen fordern Geschäftsbanken, dass Sie einen Sanierungsberater engagieren, der die Umsetzung führt und treibt. Das macht auch Sinn, denn Sanierungsberater sind es gewohnt, mit solchen Sondersituationen professionell umzugehen und die Kommunikation mit den Gläubigern zu führen. Außerdem werden Sie und Ihr Führungs-Team in dieser Situation das Tagesgeschäft unter erschwerten Bedingungen führen müssen und werden emotional stark belastet sein.
Beziehen Sie gerade in einer Liquiditätskrise auch die Möglichkeit von Asset-basierten Finanzierungen ein.
Schließlich besteht die Möglichkeit einer Zwischenfinanzierung durch Ihre Hausbank.