Tax Due Diligence: Steuerliche Risiken beim Unternehmenskauf

Definition: Was bedeutet Tax Due Diligence?

In einer Tax Due Diligence fokussieren Kaufinteressenten darauf, die steuerrechtliche Situation des Unternehmens zu erfassen und steuerrechtliche Risiken zu erkennen, um eine beabsichtigte Unternehmenstransaktion so zu gestalten, dass steuerrechtliche Risiken für sie beherrschbar sind. Im Grunde handelt es sich bei der Tax Due Diligence um eine privatwirtschaftlich angesetzte und durchgeführte steuerliche Betriebsprüfung unter Einschluss der Gewerbesteuerkomponente.

Steuerliche Risiken des Unternehmenskaufs genau erfassen

Kaufinteressenten werden steuerliche Zahlungsverpflichtungen, die vor dem Übertragungszeitpunkt ausgelöst worden sind, beim Verkäufer belassen wollen. Im Vordergrund stehen zunächst die Körperschaftssteuer, die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer. Die Erfassung der Zusammenhänge ist insbesondere bei Gesellschaften mit ausländischen Tochtergesellschaften nicht trivial. In solchen Fällen sollten auch Fachleute hinzugezogen werden, die das Steuerrecht in den betreffenden Ländern gut kennen.

Steuerberater der Kaufinteressenten werden sich die Steuerveranlagung ansehen und gegebenenfalls prüfen, ob steuerliche Risiken bestehen. Dazu werden sie die aktuellen Steuerbescheide und die Berichte über die letzten Betriebsprüfungen sehen wollen. Je aktueller die behördlichen steuerlichen Betriebsprüfungen sind, desto geringer ist das Steuerrisiko für Kaufinteressenten, denn geprüfte Geschäftsjahre sind für die Finanzautoritäten abgeschlossen.

Wenn Gewerbeimmobilien übertragen werden sollen, ist die Frage nach einer möglicherweise anfallenden Grunderwerbssteuer interessant.

Interessant ist im Zuge einer Tax Due Diligence eine Prüfung, ob eventuelle steuerliche Verlustvorträge durch die Transaktion verlorengehen oder übernommen werden können und ob stille Reserven durch die Transaktion „gehoben“ und versteuert werden müssen.

Eine Checkliste für die Tax Due Diligence kann helfen, die steuerlichen Risiken systematisch zu erfassen.

Für Gestaltungshinweise sollten Käufer und Verkäufer M&A-erfahrene Steuerberater einbeziehen.

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