Personengesellschaften sind beim Handelsregister eingetragene Gesellschaften, die aber keine „juristischen Personen“ sind. Deshalb haften ihre Gesellschafter persönlich. Oft wird die Gesellschaftsform der Personengesellschaft für Handelsgeschäfte gewählt. Formal heißen diese Gesellschaften dann Personenhandelsgesellschaften. Sie werden in Form einer Kommanditgesellschaft (KG) oder einer offenen Handelsgesellschaft (oHG) geführt.
Während in einer oHG alle Gesellschafter grundsätzlich unbeschränkt persönlich anteilig mit ihrem eigenen Vermögen haften, haftet in einer KG nur ein Gesellschafter, der Komplementär, gesamtschuldnerisch uneingeschränkt mit seinem eigenen Vermögen und die anderen Gesellschafter nur mit ihrer in die Gesellschaft eingezahlten Kapitaleinlage. Um als Komplementär die Vollhaftung zu vermeiden, können Sie eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung als Komplementärin einsetzen und die Haftung dadurch auf das in diese GmbH eingezahlte Kapital beschränken.